Steuern auf Haarpuder!
Kennern der Fiskalphilatelie ist vielleicht das Werk von Ig. Mayr und Ladislaus Hanus „Illustriertes Handbuch und Preis-Katalog der Stempelmarken von Österreich-Ungarn“ aus dem Jahre 1929 bekannt. Es gilt auch heute noch als ein Standardwerk für dieses Gebiet. (Bibliotheks-Signatur DÖ-A 231)
Wenig bekannt dürfte jedoch die Tatsache sein, dass Hanus ebenfalls eine Veröffentlichung zu anderen österreichischen Verbrauchssteuerarten plante, wie Ankündigungs-, Kalender- und Spielkartenstempel und eben auch zu „Haarpuder und Stärke“.
Zu einer Veröffentlichung kam es nicht mehr, aber Kennern war bekannt, dass noch Manuskripte von Hanus (und Dr. Krug und Dr.Mittermayer) existieren sollten.
Unser Mitglied Wolfgang Jakubek entdeckte jetzt in seinem Archiv sieben unveröffentlichte Manuskripte. Sie stammten aus einem österreichischen Kloster und waren Teil der einmaligen Bibliothek von Pfarrer Gunz, die ein paar hundert Bände zur Fiskalphilatelie umfasste und die weitgehend in den 1970er Jahren verkauft wurde. (Die Fiskalmarkensammlung von Pfarrer Gunz war vermutlich die größte jemals existente Sammlung weltweit!)
Wir freuen uns, dass Herr Jakubek diese sieben Werke nun der Philatelistischen Bibliothek Hamburg übereignet hat. Es sind im Einzelnen:
Österreichische Kalenderstempel 1721-1900. 22 S.
Österreich-Ankündigungsstempel 1850-1874. 4 S.
Spielkarten-Stempel 1681-1900. 18 S.
Haarpuder und Stärke 1720-1835. 6 S.
Lombardei und Venedig 1797-1862. 71 S.
Österreichische Niederlande ca. 1700-1792. 18 S.
Ungarn Verbrauchs-Stempelsignetten 1850-1900. 10 S.
Bei allen Manuskripten handelt es sich um maschine-geschriebene Seiten, die jeweils in einem Pappumschlag broschiert wurden. Sie enthalten jeweils einen geschichtlichen Überblick, Wortlaute der entsprechenden Dekrete sowie Beschreibungen und Auflistungen der Wertstufen. Ein großartiger Fundus für den Spezialsammler.
Und noch einmal zur Steuer auf Haarpuder: War das Puder gegen Kopfläuse „mit Ingredienzien“ vermischt, unterlag es der Stempeltaxe, war es hingegen ohne eine solche Beimischung, durfte es stempelfrei (=steuerfrei) verkauft werden. So streng waren die Bräuche!